Visa und Einreise

Veröffentlicht von safarihike am

Bei der erstmaligen Einreise nach Südafrika erhält man ein Visum, das 90 Tage umfasst – Visa on Arrival. Das Visum ist kostenfrei. Es wird in den Reisepass gestempelt.

In Eswatini (vormals Swaziland) beträgt dieses 30 Tage. Gleiches (90 Tage) gilt für Namibia und Botswana sowie Lesotho (30 Tage).

Der Stempel weist das Einreisedatum sowie die gewährte Aufenthaltsdauer aus.

Einreise am 15.03.2020 – 90 Tage – Visitors Permit bis 13.06.2020

An den internationalen Flughäfen wie z.B. Johannesburg (O.R. Tambo), Kapstadt oder Durban, gibt es meistens einen eckigen Stempel bei der Einreise. An anderen Grenzübergängen, den Landesgrenzen, gibt es manchmal zwei Stempel – einen Einreise Stempel und einen Datums Stempel bzgl. der gewährten Aufenthaltsdauer.

Man sollte immer jeden Stempel kontrollieren, sobald man seinen Pass wieder ausgehändigt bekommt.

Die 90 Tage Regel gilt für die meisten europäischen Staatsangehörigen.

Es liegt allerdings in der Verantwortung jedes Teilnehmers sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft bzw. Konsulat bzgl. des Visas zu erkundigen und bei der Reise nach Südafrika bzw. Eswatini das entsprechende Visum mit ausreichender Dauer vorzuhalten.

Covid- 19 / Corona

Im Zusammenhang mit der weltweiten Corona Pandemie ergeben sich weitere Besonderheiten bezüglich Ein- und Ausreise, die unter dem Menüpunkt covid-19 sowie den FAQ erläutert werden.

Achtung: Gültigkeit vom Reisepass und freie Seiten

Der Reisepass muss noch mindesten 30 Tage NACH Ende der geplanten Reise gültig sein und er muss noch mindestens 2 freie Seiten aufweisen.

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vor jeder Abreise sollte man rechtzeitig die Gültigkeit des Reisepasses prüfen sowie die Anzahl freier Seiten

Link – Sammlung:

Allgemeine Erklärungen der südafrikanischen Botschaft in Berlin:

https://www.suedafrika.org/visa-immigration/visas-short-stay-not-exceeding-3-months.html

Allgemeine Erklärungen vom Department of Home Affairs in Südafrika:

http://www.dha.gov.za/index.php/countries-exempt-from-sa-visas

Offizielle englischsprachige Informationen vom Department of Home Affairs zur Einreise mit Kindern:

http://www.dha.gov.za/index.php/statements-speeches/621-updated-advisory-new-requirements-for-children-travelling-through-south-african-ports-of-entry

Visaverlängerungen für einen längeren Aufenthalt in Südafrika:

https://www.vfsglobal.com/en/individuals/index.html

Reisen mit Kindern / Minderjährige:

Die Einreisebestimmungen bzw. die Notwendigkeit verschiedener Unterlagen von sog. “Minors” für das Visum wurden in der letzten Zeit in Südafrika mehrfach geändert.

Es empfiehlt sich, auch wenn die Einreisebestimmungen nunmehr gelockert wurden, neben dem Reisepasse des Minderjährigen eine internationale Geburtsurkunde mitzuführen – auch wenn beide Elternteile mitreisen.

Wo bekomme ich die internationale Geburtsurkunde her?

Die internationalen Geburtsurkunde kann bei jedem Standesamt beantragt werden. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit Bürgerkarte) erfolgen. Das Antragsformular erhält man bei der zuständigen Stelle. Alternativ kommt eine beglaubigte Übersetzung in Betracht.

Bei der Einreise von Minderjährigen in Begleitung von nur einem (sorgeberechtigten) Elternteil waren vormals folgende Dokumente mitzuführen:

  1. Reisepass und internationale Geburtsurkunde
  2. Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils, dass dieser mit der Reise nach Südafrika bzw. Eswatini einverstanden ist (englischsprachige, eidesstattliche Versicherung (Affidavit)) sowie beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht mitreisenden Elternteils
  3. oder Nachweis, dass die Einverständniserklärung des anderen Elternteils nicht erforderlich ist (Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht mit beglaubigter Übersetzung bzw. Sterbeurkunde).

Die Dokumente, abgesehen von der Internationalen Geburtsurkunde durften nicht älter als 3 Monate sein. Alle nicht in englischer Sprache verfassten Dokumente mussten zusätzlich von einem amtlich beglaubigten Übersetzer übersetzt werden. Es mussten jeweils die Originaldokumente und die vereidigten Kopien vorgelegt werden.

Die eidesstattliche Versicherung (Affidavit) war im Beisein eines Notars oder alternativ eines „South African Commissioner of Oath“ zu unterzeichnen.

Einen South African Commissioner of Oath findet man übrigens in Berlin in der südafrikanischen Botschaft sowie in München im Konsulat.

Diese Regeln sind allerdings ab November 2019 wieder entfallen.

Das Visum wird in den Reisepass gestempelt
Guten Flug!

Kategorien: Einreise, Anreise, Covid 19, FAQ, Visa
Tags: Einreise, REisepass, VISA, VISA Voraussetzungen
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