FAQ

Frequently Asked Questions

Unter FAQ finden sich einige häufig gestellte Fragen und Antworten, die im Vorfeld eines besonderen Hiking- und Wanderabenteuers im südlichen Afrika aufkommen können.

Einzelne FAQ – häufig gestellte Fragen

Unter dem Menüpunkt FAQ finden sich einzelne Themen, wie zum Beispiel Beste Reisezeit, Gefahren, Fitnesslevel und viele mehr.

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Einige der FAQs sind zum Beispiel

Krankheiten:

Ebola:

Eswatini und Südafrika sind keine Ebola Gebiete.

HIV / Aids:

Eswatini leidet trotz massiver Bemühungen in den vergangenen Jahren nach wie vor unter einer HIV / Aids-Epidemie. Man muss davon ausgehen, dass 25-35% der Bevölkerung betroffen sind. Die Krankheit ist unheilbar, kann jedoch verhindert werden, indem der Kontakt mit der Trägerflüssigkeit vermieden wird.

Malaria:

Eswatini gilt weitestgehend als malariafrei, während vor allem der nördliche Teil vom Kruger National Park (Krüger Nationalpark) während der Regenzeit ein Risikogebiet darstellt. Vor der Abreise ist eine Abklärung mit einem Experten unerlässlich. Siehe auch: https://safarihike.de/ufaqs/malaria/


Tuberkulose:

Leider sterben jedes Jahr viele Swazis an dieser vermeidbaren und heilbaren Krankheit. Der Hausarzt ist der richtige Ansprechpartner bzgl. einer Impfung. Die Ansteckung mit dieser Krankheit wird im Rahmen der von safarihike angebotenen Touren zwar nicht als Risiko angesehen, gleichwohl wird die Einholung eines Experten- Rates empfohlen.

Krankheiten vermeiden

Kriminalität:


Südafrika hat einen schlechten Ruf in Bezug auf Kriminalität. Der Krüger-Nationalpark gilt als sicher, nicht zuletzt weil dort keine bzw. kaum Menschen leben.

Wer sich nicht zutraut in Johannesburg selbst zu fahren, sollte sich am Flughafen abholen und wieder absetzen lassen.

Eswatini ist ein friedliches Land mit sehr wenig Kriminalität im Vergleich zu seinen beiden Nachbarn Südafrika und Mosambik.

Unabhängig davon, wo man sich befindet, ist immer eine gewisse Vorsicht geboten – “common sense” bzw. “gesunder Menschenverstand”.

Wertsachen (teurer Schmuck, das neue Smartphone etc.) sollte man grundsätzlich sicher aufbewahren und nicht offen zur Schau stellen. Ebenso sollte man sein Gepäck immer im Kofferraum derart verstauen, dass es nicht sichtbar ist.

Tiere:

Im südlichen Afrika leben sowohl giftige als auch gefährliche Tiere, deren Umgang bei Einhaltung von Regeln und entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen kein Problem darstellen.

Da die Touren in freier Wildbahn stattfinden und wir auch gerade wegen der Tiere unterwegs sind, werden wir hoffentlich auch auf einige davon stoßen. Aber wie gesagt, grundsätzlich hat man nichts zu befürchten.

In Gebieten, in denen Großwild wie Elefanten, Büffel, Löwen etc. leben, sind immer bewaffnete Ranger dabei. Der Gebrauch der Schusswaffe ist allerdings nur ultima ratio, denn Dank deren Expertise und Erfahrung verlaufen die Begegnungen mit der Tierwelt natürlich und friedlich ab.

Daneben verfügt safarihike über entsprechende Erste-Hilfe- Kurse sowie Schlangen-Handling Erfahrung.

nicht giftige Zwerg Puffotter

Wer sich an die Vorsichtsmaßnahmen und Richtlinien hält, hat nichts zu befürchten!

Bei der erstmaligen Einreise nach Südafrika erhält man ein Visum, das 90 Tage umfasst – Visa on Arrival. Das Visum ist kostenfrei. Es wird in den Reisepass gestempelt.

In Eswatini (vormals Swaziland) beträgt dieses 30 Tage. Gleiches (90 Tage) gilt für Namibia und Botswana sowie Lesotho (30 Tage).

Der Stempel weist das Einreisedatum sowie die gewährte Aufenthaltsdauer aus.

Einreise am 15.03.2020 – 90 Tage – Visitors Permit bis 13.06.2020

An den internationalen Flughäfen wie z.B. Johannesburg (O.R. Tambo), Kapstadt oder Durban, gibt es meistens einen eckigen Stempel bei der Einreise. An anderen Grenzübergängen, den Landesgrenzen, gibt es manchmal zwei Stempel – einen Einreise Stempel und einen Datums Stempel bzgl. der gewährten Aufenthaltsdauer.

Man sollte immer jeden Stempel kontrollieren, sobald man seinen Pass wieder ausgehändigt bekommt.

Die 90 Tage Regel gilt für die meisten europäischen Staatsangehörigen.

Es liegt allerdings in der Verantwortung jedes Teilnehmers sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft bzw. Konsulat bzgl. des Visas zu erkundigen und bei der Reise nach Südafrika bzw. Eswatini das entsprechende Visum mit ausreichender Dauer vorzuhalten.

Covid- 19 / Corona

Im Zusammenhang mit der weltweiten Corona Pandemie ergeben sich weitere Besonderheiten bezüglich Ein- und Ausreise, die unter dem Menüpunkt covid-19 sowie den FAQ erläutert werden.

Achtung: Gültigkeit vom Reisepass und freie Seiten

Der Reisepass muss noch mindesten 30 Tage NACH Ende der geplanten Reise gültig sein und er muss noch mindestens 2 freie Seiten aufweisen.

Travel
vor jeder Abreise sollte man rechtzeitig die Gültigkeit des Reisepasses prüfen sowie die Anzahl freier Seiten

Link – Sammlung:

Allgemeine Erklärungen der südafrikanischen Botschaft in Berlin:

https://www.suedafrika.org/visa-immigration/visas-short-stay-not-exceeding-3-months.html

Allgemeine Erklärungen vom Department of Home Affairs in Südafrika:

http://www.dha.gov.za/index.php/countries-exempt-from-sa-visas

Offizielle englischsprachige Informationen vom Department of Home Affairs zur Einreise mit Kindern:

http://www.dha.gov.za/index.php/statements-speeches/621-updated-advisory-new-requirements-for-children-travelling-through-south-african-ports-of-entry

Visaverlängerungen für einen längeren Aufenthalt in Südafrika:

https://www.vfsglobal.com/en/individuals/index.html

Reisen mit Kindern / Minderjährige:

Die Einreisebestimmungen bzw. die Notwendigkeit verschiedener Unterlagen von sog. “Minors” für das Visum wurden in der letzten Zeit in Südafrika mehrfach geändert.

Es empfiehlt sich, auch wenn die Einreisebestimmungen nunmehr gelockert wurden, neben dem Reisepasse des Minderjährigen eine internationale Geburtsurkunde mitzuführen – auch wenn beide Elternteile mitreisen.

Wo bekomme ich die internationale Geburtsurkunde her?

Die internationalen Geburtsurkunde kann bei jedem Standesamt beantragt werden. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit Bürgerkarte) erfolgen. Das Antragsformular erhält man bei der zuständigen Stelle. Alternativ kommt eine beglaubigte Übersetzung in Betracht.

Bei der Einreise von Minderjährigen in Begleitung von nur einem (sorgeberechtigten) Elternteil waren vormals folgende Dokumente mitzuführen:

  1. Reisepass und internationale Geburtsurkunde
  2. Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils, dass dieser mit der Reise nach Südafrika bzw. Eswatini einverstanden ist (englischsprachige, eidesstattliche Versicherung (Affidavit)) sowie beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht mitreisenden Elternteils
  3. oder Nachweis, dass die Einverständniserklärung des anderen Elternteils nicht erforderlich ist (Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht mit beglaubigter Übersetzung bzw. Sterbeurkunde).

Die Dokumente, abgesehen von der Internationalen Geburtsurkunde durften nicht älter als 3 Monate sein. Alle nicht in englischer Sprache verfassten Dokumente mussten zusätzlich von einem amtlich beglaubigten Übersetzer übersetzt werden. Es mussten jeweils die Originaldokumente und die vereidigten Kopien vorgelegt werden.

Die eidesstattliche Versicherung (Affidavit) war im Beisein eines Notars oder alternativ eines „South African Commissioner of Oath“ zu unterzeichnen.

Einen South African Commissioner of Oath findet man übrigens in Berlin in der südafrikanischen Botschaft sowie in München im Konsulat.

Diese Regeln sind allerdings ab November 2019 wieder entfallen.

Das Visum wird in den Reisepass gestempelt
Guten Flug!

Kategorien: Einreise, Anreise, Covid 19, FAQ, Visa

Die Corona Pandemie stellt Reiseveranstalter und Reisende vor große Herausforderungen, sowohl in der Vorbereitung als auch in der Durchführung der Reisen.

Bei Safarihike wird höchster Wert auf Sicherheit und Gesundheit aller Reisender und Partner gelegt.

Dies bedeutet:

  • Regelmäßige Updates über die Situation werden gepostet.
  • Sicher buchen: kostenfreie Stornierungen bis 30 Tage vor Abreise für alle Neubuchungen bis 31.10.2021.
  • Reiseversicherung: Es wird empfohlen eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, so dass die Kosten einer Erkrankung an COVID-19 während der Reise abgedeckt sind. Entweder die DKV oder Hanse Merkur haben sich bewährt.
  • Die Einhaltung aller relevanten Gesundheitsmaßnahmen vor Ort ist sichergestellt.

Sollten aktuelle Bestimmungen oder Warnungen von offizieller Seite, etwa durch das Auswärtige Amt, das Robert-Koch-Institut oder auch örtliche Widrigkeiten, wie etwa die Undurchführbarkeit einer relevanten Tour es nicht möglich machen diese Standards zu erfüllen, wird eine Reise abgesagt. Man kann dann entscheiden, ob die Rückzahlung des Reisepreises erfolgen soll oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird.

Weitere aktuelle Informationen zur aktuellen Corona Lage findest Du hier.

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